Satzung über die Verleihung der DGMS-Ehrenmedaille

Satzung über die Verleihung der DGMS-Ehrenmedaille in der Neufassung vom 22.2.2024

§1 Zweck
Mit der Verleihung der Ehrenmedaille sollen besondere Verdienste um die DGMS als Institution und ihre Ziele gewürdigt werden. Dazu zählen das Engagement für die Aufgaben der DGMS, die maßgebliche Beteiligung bei der Einwerbung und Organisation von Tagungen der DGMS sowie die nachdrückliche und dauerhafte Förderung anderer Aktivitäten der DGMS.

§2 Ausstattung
Die Ehrenmedaille wird mit einer Urkunde verliehen, in deren Text die besonderen Verdienste der/s Geehrten genannt werden, mit denen die Verleihung begründet wird.

§3 Nominierung
Jedes Mitglied des DGMS hat das Recht, dem Vorstand Kandidaten für die Ehrenmedaille vorzuschlagen. Die Vorschläge müssen unter Nennung der besonderen Verdienste schriftlich erfolgen.

§4 Verleihung
Über die Verleihung der Ehrenmedaille entscheidet der erweiterte Vorstand auf Antrag von Vereinsmitgliedern mit einer Zweidrittel-Mehrheit. Die Verleihung ist nicht an ein zeitliches Schema gebunden.

§5 Übergabe
Die Urkunde und Medaille zur Ehrenmedaille wird von der/m Vorsitzenden oder in ihrer/seiner Vertretung von einem anderen Mitglied des Vorstandes, überreicht. Es ist eine Gelegenheit anzustreben, bei der möglichst viele Fachkolleginn/en zugegen sind, z.B. Jubiläumsgeburtstag, Kolloquium oder die Jahrestagung. Die Verleihung der Ehrenmedaille findet in geeigneter Form in den Publikationen der DGMS Erwähnung.

Mit Beschluss der Erweiterten Vorstandssitzung
(Online am 22.2.2024)

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