§1 Zweck
Mit der Verleihung der Ehrenmedaille sollen besondere Verdienste um die DGMS als Institution und seine Ziele gewürdigt werden. Dazu zählen das Engagement für die Aufgaben der DGMS, die maßgebliche Beteiligung bei der Einwerbung und Organisation von Tagungen der DGMS sowie die nachdrückliche und dauerhafte Förderung anderer Aktivitäten der DGMS.
§2 Ausstattung
Die Ehrenmedaille wird mit einer Urkunde verliehen, in deren Text die besonderen Verdienste des Geehrten genannt werden, mit der die Verleihung begründet wird.
§3 Nominierung
Jedes Mitglied des DGMS hat das Recht, dem Vorstand Kandidaten für die Ehrenmedaille vorzuschlagen. Die Vorschläge müssen unter Nennung der besonderen Verdienste schriftlich erfolgen.
§4 Verleihung
Über die Verleihung der Ehrenmedaille entscheidet der engere Vorstand der. Die Verleihung ist nicht an ein zeitliches Schema gebunden.
§5 Übergabe
Die Urkunde und Medaille zur Ehrenmedaille wird vom Vorsitzenden oder in seiner Vertretung von einem anderen Mitglied des Vorstandes, das dem Geehrten in der gewürdigten Tätigkeit nahe steht, überreicht. Es ist eine Gelegenheit anzustreben, bei der möglichst viele Fachkollegen zugegen sind, z.B. Jubiläumsgeburtstag, Kolloquium oder die Jahrestagung. Die Verleihung der Ehrenmedaile findet in geeigneter Form in den Publikationen der DGMS Erwähnung.
Leverkusen, 07. Juli 2004
Der Vorstand der Deutschen Gesellschaft für Massenspektrometrie
J. Grotemeyer, J.R. Wesener, S. Becker, D. Kuck, J. Katalinic-Peter, K. Wendt