Mitgliedschaft – Beitragsordnung

Mitglied in der Deutschen Gesellschaft für Massenspektrometrie kann jede volljährige Person, jeder Personenzusammenschluss und jede juristische Person werden, die sich wissenschaftlich oder in sonstiger Weise mit Massenspektrometrie beschäftigt.

Über den Antrag auf Mitgliedschaft entscheidet der Vorstand. Anträge auf Mitgliedschaft sind nur online an den Vorstand der DGMS möglich. (Bitte beachten Sie zur Wahrung von Fristen, dass die Bearbeitung durch den Vorstand u.U. etwas Zeit in Anspruch nimmt und die Aufnahme nicht automatisch erfolgt.)

Für die Mitgliedschaft sind die Satzung und folgende Beitragsordnung anzuerkennen.

Der jährliche Mitgliedsbeitrag der DGMS beträgt:

  • für ordentliche Mitglieder
    • als Selbstzahler per Überweisung oder Dauerauftrag: € 50,–
    • bei Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats: € 40,–
  • für studentische* Mitglieder und Mitglieder im Ruhestand
    • als Selbstzahler per Überweisung oder Dauerauftrag: € 30,–
    • bei Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats: € 20,–
  • für eine Firmenmitgliedschaft (Corporate Membership)
    • Neben der persönlichen Mitgliedschaft sind Firmenmitgliedschaften (Corporate Memberships) möglich. Der Mitgliedsbeitrag für eine Firmenmitgliedschaft bemisst sich individuell nach der Größe der Firma und ihrer Bereitschaft die Deutsche Gesellschaft für Massenspektrometrie zu unterstützen. Die Vorteile einer Firmenmitgliedschaft liegen darin, dass alle Angehörigen einer Firma direkte Mitglieder der DGMS sind. Sie brauchen deshalb nicht persönliche Mitglieder zu sein, um alle Vorteile einer Mitgliedschaft wahrzunehmen. (Ausgenommen ist hier allerdings das Stimmrecht, das nur ein benannter Firmenvertreter ausüben kann.)
      Bei Interesse an einer Firmenmitgliedschaft, setzen Sie sich bitte mit dem/der Vorsitzenden oder dem Schatzmeister der DGMS in Verbindung.
  • Ehrenmitglieder sind von Mitgliedsbeiträgen befreit.

Der Mitgliedsbeitrag muss fristgerecht bis zum 31.12. für das Folgejahr eingegangen sein (Zahlungseingang bei der DGMS), um die Mitgliedschaft für das Folgejahr aufrecht zu erhalten. Andernfalls erlischt die Mitgliedschaft gem. Satzung. Für die Fortsetzung der Mitgliedschaft wäre ein erneuter Aufnahmeantrag erforderlich. Die Erteilung eines SEPA-Mandats erleichtert die Wahrung dieser Frist!

Kosten, die der DGMS bei Nichteinlösung einer SEPA-Lastschrift entstehen (Bankgebühren für die Rückabwicklung, z.B. bei falscher/erloschener Kontoverbindung, mangelnde Deckung), werden dem Mitglied entsprechend in Rechnung gestellt! Gebühren sind abhängig von den beteiligten Kreditinstituten und betragen durchschnittlich ca. 8€. Bitte halten Sie daher die von Ihnen hinterlegten Daten über den Mitgliederbereich aktuell.

* Der Studierendenstatus ist auf Aufforderung und vor Aufnahme in die DGMS nachzuweisen!
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