Kaufmann-Hillenkamp-Preis

Kaufmann-Hillenkamp 2026 der Deutschen Gesellschaft für Massenspektrometrie

Die TransMIT GmbH stiftet gemeinsam mit der DGMS den „Kaufmann-Hillenkamp-Preis für massenspektrometrische Erforschung wenig untersuchter Erkrankungen“.

Die Deutsche Gesellschaft für Massenspektrometrie (DGMS) wurde 1997 als Nachfolgerin der Arbeitsgemeinschaft Massenspektrometrie (AGMS) gegründet. Sie unterstützt und fördert die Massenspektrometrie, eine hochpräzise analytische Methode zur Untersuchung isolierter Moleküle. Ziel der DGMS ist es, den wissenschaftlichen Austausch zwischen ihren Mitgliedern zu fördern und massenspektrometrische Forschung zu vermitteln. Die Gesellschaft hat etwa 700 aktive Mitglieder aus verschiedenen Bereichen wie Universitäten, Industrie, Forschungseinrichtungen und staatlichen Laboratorien. Schwerpunkte sind die Entwicklung massenspektrometrischer Geräte sowie deren Anwendung auf analytische und grundlegende Fragestellungen in Chemie, Physik, Lebenswissenschaften, Medizin, Geologie und Forensik.

Raimund Kaufmann (1934–1997) und Franz Hillenkamp (1936–2014) waren Pioniere der medizinischen Massenspektrometrie. Mit der Entwicklung der LAMMA-Technik in den 1970er Jahren zur mikroskopisch aufgelösten Massenspektrometrie biologischer Gewebe legten sie den Grundstein für die massenspektrometrisch gestützte biomedizinische Forschung und moderne laserbasierte Massenspektrometrie-Bildgebungsverfahren.

Der Preis zielt darauf ab, zwei wenig untersuchte Forschungsbereiche zu unterstützen:
• Vernachlässigte und armutsassoziierte Erkrankungen wie parasitäre und durch Insekten übertragene Infektionen sowie Schlangenbissvergiftungen
• Seltene genetische Erkrankungen, zum Beispiel Friedreich-Ataxie, Sichelzellanämie oder Duchenne-Muskeldystrophie

Die Massenspektrometrie ist ein wesentliches Werkzeug zur Untersuchung solcher Erkrankungen, ihrer pathologischen Mechanismen und möglicher Therapieansätze. Aufgrund ihrer hohen Spezifität, Sensitivität und Vielseitigkeit ermöglicht sie Anwendungen von der Gewebebildgebung über die Identifizierung von Biomarkern bis hin zur Einzelzell-Omics und trägt damit maßgeblich zum Fortschritt dieser Forschungsfelder bei.

Der Preis soll Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler auszeichnen, die massenspektrometrische Methoden und/oder Instrumentierung angewendet und weiterentwickelt haben und dadurch wesentliche Fortschritte in der Erforschung vernachlässigter oder seltener Erkrankungen erzielt haben.

Kandidatinnen und Kandidaten aus europäischen Forschungseinrichtungen können nominiert werden. Darüber hinaus sind auch Eigenbewerbungen möglich. Das Preisgeld beträgt 5.000 € und wird im Rahmen der jährlichen DGMS-Tagung verliehen. Einsendeschluss für Bewerbungen und Nominierungen ist jeweils der 1. November. Alle Unterlagen sind elektronisch an die Vorsitzende der Jury, Prof. Nicole Strittmatter (nicole.strittmatter@tum.de), zu senden.

Es gelten folgende Auswahlkriterien:

  1. Erkrankungen, die derzeit bereits intensiv erforscht werden, werden nicht berücksichtigt. Stattdessen liegt der Fokus auf Krankheiten, die bislang zu wenig wissenschaftliche Aufmerksamkeit erhalten haben, da sie überwiegend in Entwicklungsländern auftreten oder selten sind, sodass eine gezielte Arzneimittelentwicklung wirtschaftlich nicht attraktiv ist.
  2. Die Bewerbung muss eine eigenständige und wesentliche massenspektrometrische Leistung darstellen, die sowohl die Methodik als auch deren Anwendung voranbringt, mit klarem Schwerpunkt auf dem analytischen Ansatz. Klinische Studien beispielsweise, in denen die Massenspektrometrie lediglich neben anderen analytischen Methoden eingesetzt wird, werden nicht berücksichtigt. Dies schließt auch proteomische oder metabolomische Ansätze ein, die auf etablierten Routineverfahren basieren, selbst wenn sie auf seltene Erkrankungen angewendet werden.
  3. Als förderfähig gelten massenspektrometrische Methoden wie Bildgebungsverfahren sowie neuartige Omics-Ansätze oder andere massenspektrometrische Entwicklungen, die noch keine breit etablierten Routinemethoden darstellen.
  4. Die antragstellende Person sollte selbst mit der Instrumentierung arbeiten und die relevanten technischen Weiterentwicklungen maßgeblich selbst erarbeitet haben. Massenspektrometrische Experimente, die als reine Serviceleistung an anderer Stelle durchgeführt wurden, werden nicht berücksichtigt.
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